Ja. Dies ist eine weitere Besonderheit bei uns. Ihr Hund darf sein ganzes Leben bei uns abgesichert bleiben. Vor Vertragsabschluss muss er jedoch bereits acht Wochen oder maximal fünf Jahre alt sein.
Ja, Ihr Versicherungsschutz gilt auch, wenn Sie mit Ihrem Hund einen Tierarzt im Ausland aufsuchen. Die Kosten für die Behandlung, die von der Hundekrankenversicherung übernommen werden, sind jedoch auf die Erstattungshöhe begrenzt, die gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) für einen in Deutschland ansässigen Tierarzt gelten würde.
Die Wahl Ihres Tierarztes oder Tierklinik liegt ganz bei Ihnen.
Damit Sie die Kosten für eine Behandlung Ihres Hundes vom Versicherer erstattet bekommen, muss aus der Tierarztrechnung Folgendes ersichtlich sein:
Der versicherungsschutz erstreckt sich über bei Versicherungsbeginn nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder Fehlentwicklungen
Einmalig pro Tier sind außerdem versichert:
In den Varianten Top, Premium, Premium Plus sind außerdem Zuschüsse für:
Ihr Hund ist für die folgenden Fälle nicht versichert:
Die Versicherung übernimmt keine Kosten für bestimmte Operationen, einschließlich Voruntersuchungen, Nachbehandlungen sowie andere tierärztliche Leistungen, wie beispielsweise:
Diese Ausschlüsse gelten für alle versicherten Tarife. Detaillierte Informationen und besondere Ausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Am effektiktivsten ist eine einreichung über die Barmenia App. Diese können Sie im Appstore oder Playstore herunterladen.
Am einfachsten: Der Tierarzt kann auch direkt mit uns Abrechnen. Dann erfolgt eine Erstattung direkt an den Tierarzt.
Eine Erklärung finden Sie in unserem Tutorialvideo.
Alternatic können Sie die Rechnungen eingescannt oder abfotografiert auch per E-Mail an tierarztrechnung@barmenia.de senden.
Bestimmte Vorerkrankungen schließen den Abschluss einer Versicherung aus, wenn Ihnen diese vor Vertragsbeginn bekannt sind.
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses darf Ihr Tier nicht:
Darüber hinaus schließen folgende Vorerkrankungen eine Versicherung Ihres Hundes aus:
Ihr Tier ist außerdem nicht versicherbar, wenn bei einer Blutuntersuchung Hinweise auf den Kontakt mit Blutparasiten festgestellt wurden, selbst wenn aktuell keine klinischen Symptome vorliegen. Zu diesen vektorübertragenen Krankheiten zählen unter anderem:
Ja, sie begrüßen dies sogar. Denn durch Ihre Versicherung hat der Tierarzt die Sicherheit, dass die entstehenden Kosten übernommen werden. Gleichzeitig können die Ärzte sicher sein, dass finanzielle Gründe Sie nicht daran hindern, eine sinnvolle Behandlung für Ihren Hund durchführen zu lassen.
Mit Zustimmung des Tierarztes oder der Tierklinik besteht außerdem die Möglichkeit, die Kosten direkt mit uns abzurechnen.
Detaillierte Beschreibungen und weitere Informationen finden Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.